Fördermittel für den Einbruchschutz
Die staatliche Kreditbank KfW und das Bundesinnenministerium vergeben Fördergelder für die Investition in die Bereiche Einbruchschutz und Präventivmaßnahmen.
Sie wollen sich vor Einbruch schützen? Dann nutzen Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit", welches für barriereduzierende Maßnahmen und Einbruchsicherheit gedacht ist.
Wir sind Ihre Experten in Mayen für die Umsetzung von allen Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz, Alarmanlagen und Präventivmaßnahmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einbruchschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Dazu gehören zum Beispiel:
- Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren nach DIN EN 1627
- Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind dabei Tore nach DIN V ENV 1627
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen - Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig
- Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Kredit Nr. 159
Altersgerecht umbauen ‑ Kredit
Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz
- Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter
- für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
- auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
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